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Kontoeröffnung
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Bei NPB Neue Privat Bank AG kann man ein Konto nur aufgrund persönlicher Vorsprache eröffnen. Wir kennen sämtliche Kunden persönlich. Die Gewinnung und Erhaltung des Vertrauens unserer Kunden steht an erster Stelle. Nur in einem solchen Umfeld lässt sich eingehend über Geldanlagen sprechen, und nur so kann ein Mehrwert für unsere Kunden entstehen.
Mindestgrösse des Anlagevolumens
Die NPB Neue Privat Bank AG kennt keine Mindestgrösse des Anlagevolumens für eine Kundenbeziehung. Mit dem NPB Strategic Dynamic Fund können bereits sehr kleine Anlage-volumen von einem modernen, auf absolute Erträge ausge-richteten Asset Management profitieren. Ab ca. EUR 500'000.- können individualisierte Vermögensverwaltungs-Mandate umgesetzt werden.
Sicherheit
Als Schweizer Bank ist die NPB Neue Privat Bank AG der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unterstellt. Als externe Revisorin amtet seit Gründung der Bank Ernst & Young AG. Aufgrund der Schweizer Gesetzgebung verbleiben bei einem all-fälligen Konkurs einer Bank sämtliche Depotwerte im Eigentum der Kunden und wären somit nicht betroffen.
Die NPB steht mit einer Eigenkapitalquote von über 45% auf einer ausserordentlich sicheren finanziellen Basis (über 8x Mal höher als das gesetzliche Minimum). Kreditgeschäfte waren die Haupt-ursache der wenigen Konkurse von Schweizer Banken in den letzten 200 Jahren. Die NPB vergibt Kredite sehr konservativ und nur auf Lombardbasis. Für andere Kreditbedürfnisse vermitteln wir unseren Kunden gerne auf best-in-class Basis die geeigneten Partner.
Bankkundengeheimnis/Diskretion
Das Bankkundengeheimnis erfasst alle Daten, die in der Abwick-lung einer Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunden an-fallen. Im Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen ist das Recht des Kunden auf Geheimhaltung strafrechtlich geschützt. Diskretion bei der NPB heisst, dass dieses Recht in jeder Bezie-hung auch gelebt wird, was bei einer kleineren Bank natürlich leichter möglich ist.
EU-Zinssteuerrichtlinie
Seit dem 1. Juli 2005 wird auf Zinserträgen von natürlichen Personen mit steuerlichem Wohnsitz in einem EU-Land ein Steuerrückbehalt in folgender Höhe vorgenommen:
- für Zinszahlungen bis 30. Juni 2008:............ 15%
- für Zinszahlungen bis 30. Juni 2011:............ 20%
- für Zinszahlungen ab 1. Juli 2011:................35%
Es werden auch Zinsen erfasst, die von Schuldnern mit An-sässigkeit ausserhalb des EU-Raums ausgerichtet werden.
Gerne beraten wir Sie in sämtlichen Steuerangelegenheiten in Zusam-menarbeit mit unseren ausgewählten internationalen Partnern.
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